Bei einer Firmengründung in der Schweiz übernimmt der Notar eine wichtige rechtliche Aufgabe. Besonders bei einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine öffentliche Beurkundung oft erforderlich.
Der Notar prüft die Gründungsunterlagen und hält den Gründungsakt rechtssicher fest. Dabei achtet er darauf, dass Statuten, Kapital und Erklärungen den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. So hilft dir der Notar, sicher zu gründen.
Der Begriff Notar Firmengründung Schweiz umfasst jedoch nicht den gesamten Gründungsprozess. Das Handelsregisteramt prüft die Anmeldung und nimmt den Handelsregistereintrag vor. Der Notar kann diesen Schritt vorbereiten, ersetzt das Amt aber nicht.
Welche Aufgaben der Notar genau übernimmt, hängt von der Rechtsform, dem Kanton und der Gründungssituation ab. Auch bei einer Firmengründung Schweiz mit Sacheinlagen oder besonderen Vereinbarungen gelten zusätzliche Regeln. Deshalb solltest du früh klären, welche Unterlagen du für den Termin brauchst und wann du einen Notar gründen lassen musst.
Notar Firmengründung: Welche Aufgaben übernimmt der Notar?
Bei der Gründung einer GmbH oder AG sorgt der Notar für die vorgeschriebene Form. Die öffentliche Beurkundung Schweiz schafft klare Nachweise und schützt dich vor formalen Fehlern. Der Notar bleibt dabei neutral und behandelt alle beteiligten Personen gleich.
Beurkundung des Gründungsakts
Der Notar nimmt den Gründungsakt öffentlich auf. In der Urkunde stehen der Gründungsbeschluss, das Gesellschaftskapital und die genehmigten Statuten. Bei einer AG werden der Verwaltungsrat und die Revisionsstelle erfasst, sofern kein gültiges Opting-out vorliegt.
Bei einer GmbH hält die Urkunde unter anderem die Stammanteile und die Geschäftsführung fest. Der Notar erklärt den Ablauf und achtet darauf, dass die nötigen Erklärungen vorliegen. Mehr zur Rolle des Notars findest du in diesem Überblick zur Firmengründung.
Prüfung der Gründungsunterlagen
Vor dem Termin muss der Notar die Gründungsunterlagen prüfen. Er achtet auf eine schlüssige Satzung, korrekte Angaben und gesetzlich verlangte Erklärungen. Er weist dich auf erkennbare rechtliche oder formale Unstimmigkeiten hin.
Die Prüfung ersetzt keine Steuer- oder Unternehmensberatung. Nach der Beurkundung bereitet der Notar die Dokumente für die Anmeldung beim zuständigen Handelsregisteramt vor.
Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten
Je nach Gründungsvorgang muss der Notar Unterschriften beglaubigen. Das gilt zum Beispiel für bestimmte Anmeldungen, Vollmachten oder Kopien. Die Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift von der genannten Person stammt.
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bestätigung von Dokumentenkopien
- Vorbereitung der Unterlagen für das Handelsregister
Bei welchen Rechtsformen ist ein Notar bei der Firmengründung erforderlich?
Wenn du eine AG gründen Schweiz möchtest, ist eine öffentliche Beurkundung durch eine Notarin oder einen Notar erforderlich. Das gilt für den Gründungsakt, die Statuten und die Festlegung des Aktienkapitals.
Auch beim Vorhaben, eine GmbH gründen Schweiz zu wollen, brauchst du in der Regel einen Notartermin. Die öffentliche Urkunde hält die Gründung, die Stammanteile und die wichtigsten Angaben zur Gesellschaft fest.
Für das Einzelunternehmen gründen ist normalerweise keine notarielle Beurkundung nötig. Die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt direkt, sofern eine Eintragung erforderlich oder gewünscht ist.
Wer eine Kollektivgesellschaft gründen möchte, kann dies grundsätzlich ohne öffentliche Beurkundung tun. Das gilt meist ebenso für eine Kommanditgesellschaft. Besondere Einlagen, Grundstücke oder andere rechtliche Vorgänge können eine notarielle Mitwirkung verlangen.
Bei einer Genossenschaft hängt die Notarpflicht vom konkreten Gründungsvorgang ab. Sacheinlagen, Sachübernahmen, Umwandlungen und grenzüberschreitende Beteiligungen bringen oft zusätzliche Prüfungen mit sich.
Vor dem Termin solltest du die Rechtsform, die Kapitalaufbringung und die Vorgaben des zuständigen Handelsregisteramts klären. So stellst du die nötigen Unterlagen frühzeitig zusammen.
Welche Unterlagen brauchst du für den Notartermin?
Eine gute Vorbereitung spart Zeit und Rückfragen. Die Unterlagen Notartermin sollten vollständig und aktuell sein. Kläre die genaue Liste früh mit dem Notar und dem zuständigen Handelsregisteramt.
Persönliche Dokumente der Gründerinnen und Gründer
Alle beteiligten Personen brauchen einen gültigen Pass oder eine Identitätskarte. Bereite Angaben zu Wohnsitz, Nationalität und Vertretungsberechtigung vor. Bei einer Vertretung ist eine passende Vollmacht nötig.
Gründet eine juristische Person mit, sind weitere Nachweise erforderlich. Dazu gehören ein aktueller Handelsregisterauszug, ein Vertretungsnachweis und ein Beschluss des zuständigen Organs.
Statuten und Gründungsdokumente
Zu den wichtigsten Unterlagen gehört der Entwurf der Statuten. Bei einer GmbH prüfst du die Statuten GmbH Schweiz. Bei einer Aktiengesellschaft gelten die Statuten AG Schweiz. Darin stehen unter anderem Firma, Sitz, Zweck, Kapital und Organisation.
Für die Beurkundung brauchst du meist die öffentliche Gründungsurkunde und die Anmeldung beim Handelsregisteramt. Hinzu kommen die Annahmeerklärungen der gewählten Organe. Eine Lex-Koller-Erklärung kann nötig sein, wenn ein Bezug zu Grundstücken oder ausländischen Beteiligten besteht.
Je nach Rechtsform kommen weitere Dokumente hinzu. Dazu zählen die Wahlannahmeerklärung der Revisionsstelle oder eine Opting-out-Erklärung. Stimmen die Unterlagen früh mit dem Notar ab, lassen sich Verzögerungen vermeiden.
Unterlagen bei Sacheinlagen und besonderen Gründungsvorgängen
Bei einer Sacheinlage brauchst du einen Sacheinlagevertrag, einen Gründungsbericht und einen Prüfungsbericht einer zugelassenen Revisionsstelle. Erforderlich sind ebenso Belege zum Wert der eingebrachten Vermögenswerte.
Die Unterlagen müssen zeigen, dass die Vermögenswerte bestehen und auf die Gesellschaft übertragen werden können. Je nach Sacheinlage gehören dazu Kaufverträge, Kontoauszüge, Fahrzeugausweise, Inventarlisten oder Grundbuchbelege.
Bei besonderen Gründungsvorgängen kann die Liste umfangreicher sein. Besprich die Unterlagen Notartermin rechtzeitig mit dem Notar und dem Handelsregisteramt. So erkennst du fehlende Nachweise vor dem Beurkundungstermin.
Wie läuft der Notartermin bei einer Firmengründung in der Schweiz ab?
Vor dem Termin klärst du mit dem Notar die wichtigsten Eckdaten. Dazu gehören Rechtsform, Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital und Organe der Gesellschaft. Der Notar erstellt oder prüft die Statuten und bereitet die weiteren Gründungsunterlagen vor.
Beim Ablauf Notartermin prüft der Notar zuerst die Identität aller anwesenden Personen. Danach erklärt er die rechtlich wichtigen Inhalte. Die Gründerinnen und Gründer geben ihre Erklärungen ab und fassen die nötigen Beschlüsse. So lässt sich die Firmengründung beurkunden.
Alle Beteiligten unterzeichnen die Gründungsurkunde und weitere Dokumente. Anschliessend reicht der Notar die Unterlagen beim zuständigen Handelsregisteramt Schweiz ein. Eine AG oder GmbH entsteht grundsätzlich erst mit dem Eintrag im Handelsregister.
Plane Zeit für Rückfragen, Anpassungen und die Einzahlung des Kapitals auf ein Sperrkonto ein. Nach dem Eintrag kannst du Geschäftskonten und Vollmachten gemäss der beschlossenen Organisation nutzen. Die Kosten richten sich unter anderem nach Kanton, Rechtsform, Aufwand und Umfang der Gründung.

